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 The Debian GNU/Linux Anwenderhandbuch is licensed under the Creative Commons
 Attribution-NonCommercial-NoDerivs 2.0 Germany License
 http://creativecommons.org/licenses/by-nc-nd/2.0/de/legalcode.
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 Creative Commons Legal Code
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 Namensnennung Nicht-kommerziell Keine Bearbeitung 2.0
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 CREATIVE COMMONS IST KEINE RECHTSANWALTSGESELLSCHAFT UND LEISTET KEINE
 RECHTSBERATUNG. DIE WEITERGABE DIESES LIZENZENTWURFES FÜHRT ZU KEINEM
 MANDATSVERHÄLTNIS. CREATIVE COMMONS ERBRINGT DIESE INFORMATIONEN OHNE GEWÄHR.
 CREATIVE COMMONS ÜBERNIMMT KEINE GEWÄHRLEISTUNG FÜR DIE GELIEFERTEN
 INFORMATIONEN UND SCHLIEßT DIE HAFTUNG FÜR SCHÄDEN AUS, DIE SICH AUS IHREM
 GEBRAUCH ERGEBEN.
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 Lizenzvertrag
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 DAS URHEBERRECHTLICH GESCHÜTZTE WERK ODER DER SONSTIGE SCHUTZGEGENSTAND (WIE
 UNTEN BESCHRIEBEN) WIRD UNTER DEN BEDINGUNGEN DIESER CREATIVE COMMONS PUBLIC
 LICENSE (CCPL ODER LIZENZVERTRAG) ZUR VERFÜGUNG GESTELLT. DER SCHUTZGEGENSTAND
 IST DURCH DAS URHEBERRECHT UND/ODER EINSCHLÄGIGE GESETZE GESCHÜTZT.
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 DURCH DIE AUSÜBUNG EINES DURCH DIESEN LIZENZVERTRAG GEWÄHRTEN RECHTS AN DEM
 SCHUTZGEGENSTAND ERKLÄREN SIE SICH MIT DEN LIZENZBEDINGUNGEN RECHTSVERBINDLICH
 EINVERSTANDEN. DER LIZENZGEBER RÄUMT IHNEN DIE HIER BESCHRIEBENEN RECHTE UNTER
 DER VORAUSSETZUNGEIN, DASS SIE SICH MIT DIESEN VERTRAGSBEDINGUNGEN
 EINVERSTANDEN ERKLÄREN.
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 1. Definitionen
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 a. Unter einer "Bearbeitung" wird eine Übersetzung oder andere Bearbeitung des
 Werkes verstanden, die Ihre persönliche geistige Schöpfung ist. Eine freie
 Benutzung des Werkes wird nicht als Bearbeitung angesehen.
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 b. Unter den "Lizenzelementen" werden die folgenden Lizenzcharakteristika
 verstanden, die vom Lizenzgeber ausgewählt und in der Bezeichnung der Lizenz
 genannt werden: Namensnennung, Nicht-kommerziell, Weitergabe unter gleichen
 Bedingungen.
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 c. Unter dem "Lizenzgeber" wird die natürliche oder juristische Person
 verstanden, die den Schutzgegenstand unter den Bedingungen dieser Lizenz
 anbietet.
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 d. Unter einem "Sammelwerk" wird eine Sammlung von Werken, Daten oder anderen
 unabhängigen Elementen verstanden, die aufgrund der Auswahl oder Anordnung der
 Elemente eine persönliche geistige Schöpfung ist. Darunter fallen auch solche
 Sammelwerke, deren Elemente systematisch oder methodisch angeordnet und einzeln
 mit Hilfe elektronischer Mittel oder auf andere Weise zugänglich sind
 (Datenbankwerke). Ein Sammelwerk wird im Zusammenhang mit dieser Lizenz nicht
 als Bearbeitung (wie oben beschrieben) angesehen.
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 e. Mit "SIE" und "Ihnen" ist die natürliche oder juristische Person gemeint,
 die die durch diese Lizenz gewährten Nutzungsrechte ausübt und die zuvor die
 Bedingungen dieser Lizenz im Hinblick auf das Werk nicht verletzt hat, oder die
 die ausdrückliche Erlaubnis des Lizenzgebers erhalten hat, die durch diese
 Lizenz gewährten Nutzungsrechte trotz einer vorherigen Verletzung auszuüben.
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 f. Unter dem "Schutzgegenstand" wird das Werk oder Sammelwerk oder das
 Schutzobjekt eines verwandten Schutzrechts, das Ihnen unter den Bedingungen
 dieser Lizenz angeboten wird, verstanden.
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 g. Unter dem "Urheber" wird die natürliche Person verstanden, die das Werk
 geschaffen hat.
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 h. Unter einem "verwandten Schutzrecht" wird das Recht an einem anderen
 urheberrechtlichen Schutzgegenstand als einem Werk verstanden, zum Beispiel
 einer wissenschaftlichen Ausgabe, einem nachgelassenen Werk, einem Lichtbild,
 einer Datenbank, einem Tonträger, einer Funksendung, einem Laufbild oder einer
 Darbietung eines ausübenden Künstlers.
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 i. Unter dem "Werk" wird eine persönliche geistige Schöpfung verstanden, die
 Ihnen unter den Bedingungen dieser Lizenz angeboten wird.
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 2. Schranken des Urheberrechts.
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 Diese Lizenz lässt sämtliche Befugnisse unberührt, die sich aus den Schranken
 des Urheberrechts,aus dem Erschöpfungsgrundsatz oder anderen Beschränkungen der
 Ausschließlichkeitsrechte des Rechtsinhabers ergeben.
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 3. Lizenzierung.
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 Unter den Bedingungen dieses Lizenzvertrages räumt Ihnen der Lizenzgeber ein
 lizenzgebührenfreies, räumlich und zeitlich (für die Dauer des Urheberrechts
 oder verwandten Schutzrechts) unbeschränktes einfaches Nutzungsrecht ein, den
 Schutzgegenstand in der folgenden Art und Weise zu nutzen:
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 a. den Schutzgegenstand in körperlicher Form zu verwerten, insbesondere zu
 vervielfältigen, zu verbreiten und auszustellen;
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 b. den Schutzgegenstand in unkörperlicher Form öffentlich wiederzugeben,
 insbesondere vorzutragen, aufzuführen und vorzuführen, öffentlich zugänglich zu
 machen, zu senden, durch Bild- und Tonträger wiederzugeben sowie Funksendungen
 und öffentliche Zugänglichmachungen wiederzugeben;
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 c. den Schutzgegenstand auf Bild- oder Tonträger aufzunehmen, Lichtbilder davon
 herzustellen, weiterzusenden und in dem in a. und b. genannten Umfang zu
 verwerten;
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 Die genannten Nutzungsrechte können für alle bekannten Nutzungsarten ausgeübt
 werden. Die genannten Nutzungsrechte beinhalten das Recht, solche Veränderungen
 an dem Werk vorzunehmen, die technisch erforderlich sind, um die
 Nutzungsrechte für alle Nutzungsarten wahrzunehmen. Insbesondere sind davon die
 Anpassung an andere Medien und auf andere Dateiformate umfasst.
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 4. Beschränkungen.
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 Die Einräumung der Nutzungsrechte gemäß Ziffer 3 erfolgt ausdrücklich nur unter
 den folgenden Bedingungen:
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 a. Sie dürfen den Schutzgegenstand ausschließlich unter den Bedingungen dieser
 Lizenz vervielfältigen, verbreiten oder öffentlich wiedergeben, und Sie müssen
 stets eine Kopie oder die vollständige Internetadresse in Form des
 Uniform-Resource-Identifier (URI) dieser Lizenz beifügen, wenn Sie den
 Schutzgegenstandvervielfältigen, verbreiten oder öffentlich wiedergeben. Sie
 dürfen keine Vertragsbedingungen anbieten oder fordern, die die Bedingungen
 dieser Lizenz oder die durch sie gewährten Rechte ändern oder beschränken. Sie
 dürfen den Schutzgegenstand nicht unterlizenzieren. Sie müssen alle Hinweise
 unverändert lassen, die auf diese Lizenz und den Haftungsausschluss hinweisen.
 Sie dürfen den Schutzgegenstand mit keinen technischen Schutzmaßnahmen
 versehen, die den Zugang oder den Gebrauch des Schutzgegenstandes in einer
 Weise kontrollieren, die mit den Bedingungen dieser Lizenz im Widerspruch
 stehen. Die genannten Beschränkungen gelten auch für den Fall, dass der
 Schutzgegenstand einen Bestandteil eines Sammelwerkes bildet; sie verlangen
 aber nicht, dass das Sammelwerk insgesamt zum Gegenstand dieser Lizenz gemacht
 wird. Wenn Sie ein Sammelwerk erstellen, müssen Sie - soweit dies praktikabel
 ist - auf die Mitteilung eines Lizenzgebers oder Urhebers hin aus dem
 Sammelwerk jeglichen Hinweis auf diesen Lizenzgeber oder diesen Urheber
 entfernen. Wenn Sie den Schutzgegenstand bearbeiten, müssen Sie - soweit dies
 praktikabel ist - auf die Aufforderung eines Rechtsinhabers hin von der
 Bearbeitung jeglichen Hinweis auf diesen Rechtsinhaber entfernen.
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 b. Sie dürfen die in Ziffer 3 gewährten Nutzungsrechte in keiner Weise
 verwenden, die hauptsächlich auf einen geschäftlichen Vorteil oder eine
 vertraglich geschuldete geldwerte Vergütung abzielt oder darauf gerichtet ist.
 Erhalten Sie im Zusammenhang mit der Einräumung der Nutzungsrechte ebenfalls
 einen Schutzgegenstand, ohne dass eine vertragliche Verpflichtung hierzu
 besteht, so wird dies nicht als geschäftlicher Vorteil oder vertraglich
 geschuldete geldwerte Vergütung angesehen, wenn keine Zahlung oder geldwerte
 Vergütung in Verbindung mit dem Austausch der Schutzgegenstände geleistet wird
 (z.B. File-Sharing).
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 c. Wenn Sie den Schutzgegenstand oder ein Sammelwerk vervielfältigen,
 verbreiten oder öffentlich wiedergeben, müssen Sie alle Urhebervermerke für den
 Schutzgegenstand unverändert lassen und die Urheberschaft oder
 Rechtsinhaberschaft in einer der von Ihnen vorgenommenen Nutzung angemessenen
 Form anerkennen, indem Sie den Namen (oder das Pseudonym, falls ein solches
 verwendet wird) des Urhebers oder Rechteinhabers nennen, wenn dieser angegeben
 ist. Dies gilt auch für den Titel des Schutzgegenstandes, wenn dieser angeben
 ist, sowie - in einem vernünftigerweise durchführbaren Umfang - für die mit dem
 Schutzgegenstand zu verbindende Internetadresse in Form des
 Uniform-Resource-Identifier (URI), wie sie der Lizenzgeber angegeben hat,
 sofern dies geschehen ist, es sei denn, diese Internetadresse verweist nicht
 auf den Urhebervermerk oder die Lizenzinformationen zu dem Schutzgegenstand.
 Ein solcher Hinweis kann in jeder angemessenen Weise erfolgen, wobei jedoch bei
 einer Datenbank oder einem Sammelwerk der Hinweis zumindest an gleicher Stelle
 und in ebenso auffälliger Weise zu erfolgen hat wie vergleichbare Hinweise auf
 andere Rechtsinhaber.
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 d. Obwohl die gemäss Ziffer 3 gewährten Nutzungsrechte in umfassender Weise
 ausgeübt werden dürfen, findet diese Erlaubnis ihre gesetzliche Grenze in den
 Persönlichkeitsrechten der Urheber und ausübenden Künstler, deren berechtigte
 geistige und persönliche Interessen bzw. derhutzgegenstand über das gesetzlich
 zulässige Maß hinaus beeinträchtigt wird.
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 5. Gewährleistung.
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 Sofern dies von den Vertragsparteien nicht anderweitig schriftlich vereinbart,
 bietet der Lizenzgeber keine Gewährleistung für die erteilten Rechte, außer für
 den Fall, dass Mängel arglistig verschwiegen wurden. Für Mängel anderer Art,
 insbesondere bei der mangelhaften Lieferung von Verkörperungen des
 Schutzgegenstandes, richtet sich die Gewährleistung nach der Regelung, die die
 Person, die Ihnen den Schutzgegenstand zur Verfügung stellt, mit Ihnen
 außerhalb dieser Lizenz vereinbart, oder - wenn eine solche Regelung nicht
 getroffen wurde - nach den gesetzlichen Vorschriften.
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 6. Haftung.
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 Über die in Ziffer 5 genannte Gewährleistung hinaus haftet Ihnen der
 Lizenzgeber nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
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 7. Vertragsende
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 a. Dieser Lizenzvertrag und die durch ihn eingeräumten Nutzungsrechte enden
 automatisch bei jeder Verletzung der Vertragsbedingungen durch Sie. Für
 natürliche und juristische Personen, die von Ihnen eine Datenbank oder ein
 Sammelwerk unter diesen Lizenzbedingungen erhalten haben, gilt die Lizenz
 jedoch weiter, vorausgesetzt, diese natürlichen oder juristischen Personen
 erfüllen sämtliche Vertragsbedingungen. Die Ziffern 1, 2, 5, 6, 7 und 8 gelten
 bei einer Vertragsbeendigung fort.
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 b. Unter den oben genannten Bedingungen erfolgt die Lizenz auf unbegrenzte Zeit
 (für die Dauer des Schutzrechts). Dennoch behält sich der Lizenzgeber das Recht
 vor, den Schutzgegenstand unter anderen Lizenzbedingungen zu nutzen oder die
 eigene Weitergabe des Schutzgegenstandes jederzeit zu beenden, vorausgesetzt,
 dass solche Handlungen nicht dem Widerruf dieser Lizenz dienen (oder jeder
 anderen Lizenzierung, die auf Grundlage dieser Lizenz erfolgt ist oder erfolgen
 muss) und diese Lizenz wirksam bleibt, bis Sie unter den oben genannten
 Voraussetzungen endet.
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 8. Schlussbestimmungen
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 a. Jedes Mal, wenn Sie den Schutzgegenstand vervielfältigen, verbreiten oder
 öffentlich wiedergeben, bietet der Lizenzgeber dem Erwerber eine Lizenz für den
 Schutzgegenstand unter denselben Vertragsbedingungen an, unter denen er Ihnen
 die Lizenz eingeräumt hat.
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 b. Sollte eine Bestimmung dieses Lizenzvertrages unwirksam sein, so wird die
 Wirksamkeit der übrigen Lizenzbestimmungen dadurch nicht berührt, und an die
 Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Ersatzregelung, die dem mit der
 unwirksamen Bestimmung angestrebten Zweck am nächsten kommt.
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 c. Nichts soll dahingehend ausgelegt werden, dass auf eine Bestimmung dieses
 Lizenzvertrages verzichtet oder einer Vertragsverletzung zugestimmt wird, so
 lange ein solcher Verzicht oder eine solche Zustimmung nicht schriftlich
 vorliegen und von der verzichtenden oder zustimmenden Vertragspartei
 unterschrieben sind.
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 d. Dieser Lizenzvertrag stellt die vollständige Vereinbarung zwischen den
 Vertragsparteien hinsichtlich des Schutzgegenstandes dar. Es gibt keine
 weiteren ergänzenden Vereinbarungen oder mündlichen Abreden im Hinblick auf den
 Schutzgegenstand. Der Lizenzgeber ist an keine zusätzlichen Abreden gebunden,
 die aus irgendeiner Absprache mit Ihnen entstehen könnten. Der Lizenzvertrag
 kann nicht ohne eine übereinstimmende schriftliche Vereinbarung zwischen dem
 Lizenzgeber und Ihnen abgeändert werden.
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 e. Auf diesen Lizenzvertrag findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland
 Anwendung.
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 CREATIVE COMMONS IST KEINE VERTRAGSPARTEI DIESES LIZENZVERTRAGES UND ÜBERNIMMT
 KEINERLEI GEWÄHRLEISTUNG FÜR DAS WERK. CREATIVE COMMONS IST IHNEN ODER DRITTEN
 GEGENÜBER NICHT HAFTBAR FÜR SCHÄDEN JEDWEDER ART. UNGEACHTET DER VORSTEHENDEN
 ZWEI (2) SÄTZE HAT CREATIVE COMMONS ALL RECHTE UND PFLICHTEN EINES
 LIZENSGEBERS, WENN SICH CREATIVE COMMONS AUSDRÜCKLICH ALS LIZENZGEBER
 BEZEICHNET.
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 AUSSER FÜR DEN BESCHRÄNKTEN ZWECK EINES HINWEISES AN DIE ÖFFENTLICHKEIT, DASS
 DAS WERK UNTER DER CCPL LIZENSIERT WIRD, DARF KENIE VERTRAGSPARTEI DIE MARKE
 CREATIVE COMMONS ODER EINE ÄHNLICHE MARKE ODER DAS LOGO VON CREATIVE COMMONS
 OHNE VORHERIGE GENEHMIGUNG VON CREATIVE COMMONS NUTZEN. JEDE GESTATTETE NUTZUNG
 HAT IN ÜBREEINSTIMMUNG MIT DEN JEWEILS GÜLTIGEN NUTZUNGSBEDINGUNGEN FÜR MARKEN
 VON CREATIVE COMMONS ZU ERFOLGEN, WIE SIE AUF DER WEBSITE ODER IN ANDERER WEISE
 AUF ANFRAGE VON ZEIT ZU ZEIT ZUGÄNGLICH GEMACHT WERDEN.
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 CREATIVE COMMONS KANN UNTER http://creativecommons.org KONTAKTIERT WERDEN.

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License: PD
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